Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen BN AG und Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende Regelungen und Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn BN sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Die vorliegenden AGBs haben Gültigkeit für Vereinbarungen zwischen dem Kunden und BN für den Kauf von Telekommunikations-Equipment (Hardware und Software) und das Erbringen von Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Wartung, Garantieverlängerung und Support.

BN ist jederzeit berechtigt, die AGBs zu ändern. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, sofern er nicht innert Monatsfrist nach Erhalt der neuen AGBs schriftlich Widerspruch bei BN erhebt. Diesfalls gelten die bisherigen AGBs bis zur Beendigung des Vertrages weiterhin. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGBs Gültigkeit, selbst wenn bei einer einzelnen Bestellung oder Dienstleistung nicht speziell darauf verwiesen wird.

Sollten Teile dieser AGBs nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen so ausgelegt oder umgestaltet werden, dass der angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird.

2. Vertragsabschluss

Jede Bestellung für Hardware, Software oder Dienstleistungen bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von BN, sofern nicht bereits ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien geschlossen oder eine Lieferung ohne Bestätigung durch die BN umgehend ab Lager ausgeführt wird. Im übrigen sind mündliche Vereinbarungen nur gültig, sofern und soweit sie BN schriftlich bestätigt hat. Verträge zwischen BN und Kunde treten mit ihrer Unterzeichnung bzw. bei Bestellungen mit dem Versand der Auftragsbestätigung in Kraft. Schriftliche Ausnahmeregelungen bleiben vorbehalten.

3. Preise

Die von BN angegebenen Preise für Hardware und Software, Material und Dienstleistungen etc. verstehen sich rein netto und exkl. MwSt ab Domizil BN. Frachtkosten, Verpackung sowie Frachtversicherungen gehen zu Lasten des Kunden, ebenso Reisespesen etc. im Zusammenhang mit dem Erbringen von Dienstleistungen.

BN behält sich ausdrücklich vor, vertraglich vereinbarte Preise für Waren jederzeit anzupassen, falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die Kurse der Fremdwährungen oder Zolltarife für im Ausland eingekaufte Produkte oder die Preise der Lieferanten von BN geändert haben. Bei Preisanpassungen steht beiden Parteien der unverzügliche, schriftlich mitzuteilende Rücktritt offen, sofern BN noch keine vertragsgemässen Änderungen an den zu liefernden Waren vorgenommen hat. Die Preise für Dienstleistungen können von BN unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines jeden Monates angepasst werden. Der Kunde hat in diesem Fall ein schriftlich auszuübendes, einseitiges Kündigungsrecht per Inkrafttreten der erhöhten Preise. Wird dieses Kündigungsrecht nicht bis zu diesem Zeitpunkt ausgeübt, gelten die neuen Preise als vom Kunden genehmigt.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Fakturadatum ohne jeden Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich ein säumiger Kunde ohne Mahnung in Verzug und hat einen Verzugszins zu entrichten, der 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt, mindestens aber 6 % beträgt. Bei Leistungsverzug des Kunden in Service- und Wartungsverträgen ist BN berechtigt, ohne Mitteilung ihre eigenen Leistungen bis zum Erbringen der vertraglichen Leistungen des Kunden einzustellen.

Die Zahlungsfristen sind vom Kunden auch einzuhalten, wenn Lieferverzögerungen, die nicht von BN verursacht wurden, eingetreten sind oder wenn unwesentliche Teile fehlen, dadurch aber der Gebrauch der gelieferten Ware nicht verunmöglicht wird. Gleiches gilt auch, wenn der Kunde die von BN korrekt angebotenen Dienstleistungen aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht akzeptiert.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungspflichten mit Gegenforderungen zu verrechnen oder Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten, sofern und soweit BN hierzu nicht schriftlich ihre Zustimmung abgeben hat.

BN behält sich das Recht vor, die auszuliefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Nachnahme zu liefern.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Tilgung des Preises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von BN. Werden gelieferte Waren von BN in ein anderes System eingebaut (Integration), so räumt der Kunde BN Miteigentum am gesamten System im Umfang der eingebauten Ware ein.

Das aufgrund eines Servicevertrages installierte Equipment beim Kunden bleibt vollumfänglich Eigentum von BN und wird bei Vertragsende wieder zurück genommen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ein entsprechender Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Kunden eingetragen wird und ermächtigt BN hiermit ausdrücklich, die Anmeldung auch in seinem Namen abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind.

6. Nutzung von Software

Beim Kauf von Software hat der Kunde das Recht, diese Software auf der definierten Hardware zu nutzen. Die Urheberrechte der Software bleiben in jedem Fall bei BN oder dem Lizenzanbieter. Das Nutzungsrecht der Software beinhaltet keinen Anspruch auf Lieferung neuer Software-Releases.

7. Dienstleistungen

Der Umfang der vereinbarten Dienstleistungen ergibt sich aus dem entsprechenden Vertrag oder Auftrag. Wo vorhanden sind Leistungsblätter Bestandteil der Dienstleistungsvereinbarung. Insofern in den Dienstleistungsvereinbarungen von diesen AGBs abweichende Bestimmungen aufgeführt sind, gehen diese den AGBs vor.

Vereinbarungen für Dienstleistungen sind terminiert oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich, wobei die Mindestvertragsdauer 12 Monate beträgt.

Für Vereinbarungen mit unbestimmter Dauer kann BN jederzeit Vertragsbestandteile ändern. Der Kunde hat in solchen Fällen ein einseitiges Kündigungsrecht per Datum des Inkrafttretens der von BN vorgenommenen Vertragsänderung. Wird dieses Kündigungsrecht nicht bis zu diesem Zeitpunkt ausgeübt, gelten die neuen Bestandteile des Servicevertrages als vom Kunden genehmigt.

8. Arbeitsergebnisse aus Beratungs- und Supportleistungen

Mit der Bezahlung des Honorars steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeitsergebnisse der BN im Rahmen des vereinbarten Zwecks selbst zu verwenden. Eine über den definierten Zweck hinausgehende Verwendung inklusive der Weitergabe an Dritte, gegen Entgelt wie auch unentgeltlich, ist ohne schriftliche Zustimmung der BN zum Schutz der Vorleistungen und des Know-hows nicht erlaubt. Das Urheberrecht, insbesondere das Know-how zur Herleitung der Arbeitsergebnisse, sowie das Recht zur weiteren Verwendung verbleiben in allen Fällen bei BN. Vom Kunden eingebrachte, kundenspezifische Daten und Informationen dürfen von BN weder an Dritte weitergegeben noch anderweitig verwendet werden.

9. Lieferfristen / Wartungsbereitschaft- und Reaktionszeiten / Annahmeverzug

Die vereinbarten Lieferfristen/Wartungsbereitschafts- und Reaktionszeiten werden unter Vorbehalt von Verzögerungen, die von BN nicht zu vertreten sind, wie Lieferverzögerungen von Lieferanten von BN, Verzögerungen von Mitwirkungshandlungen des Kunden, höhere Gewalt etc., durch BN eingehalten. Allfällige Verzögerungen von Lieferungen, nicht eingehaltene Wartungsbereitschaftn und Reaktionszeiten geben dem Kunden in keinem Falle Anspruch auf Schadenersatz (weder für direkten noch für indirekten Schaden) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Lieferfristen beginnen an jenem Tag, an dem die Bestellung rechtskräftig wird (vgl. vorstehende Ziff. 2), zu laufen.

Befindet sich der Kunde bei Warenlieferungen im Annahmeverzug, ist BN berechtigt, nach ihrer Wahl entweder die bestellte Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden zu hinterlegen und sich dadurch von ihren Verbindlichkeiten zu befreien oder sofort vom Vertrag zurückzutreten. BN wird dem Kunden vor Ausübung ihres Wahlrechtes eine kurze Nachfrist zur Annahme ansetzen.

10. Versand/Retouren

Der Versand von bestellten Waren erfolgt durch BN mit einer geeigneten Transportunternehmung, aber auf Rechnung des Empfängers. Beschwerden über Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes sind vom Kunden selbst bei Empfangnahme oder Feststellung des Verlusts sofort direkt an die BN zu richten.

Der Kunde hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum schriftlich bei BN zu rügen. Unterlässt er diese fristgerechte Mängelrüge, gilt die Lieferung als mängelfrei akzeptiert.

Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von BN und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.

11. Erfüllungsort / Übergang von Nutzen und Gefahr

Erfüllungsort für Warenlieferungen ist stets am Domizil von BN, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt. Nutzen und Gefahr gehen bei der Aushändigung der Ware an den Kunden oder an eine Transportanstalt am Domizil von BN auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn der Transport durch BN organisiert und geleitet wird.

Wird der Versand bzw. die Übergabe aus Gründen verzögert oder verunmöglicht, die nicht von BN zu vertreten sind, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden unter Vorbehalt von Ziffer 8 vorstehend gelagert.

Bei Dienstleistungen wird der Erfüllungsort im Vertrag/Auftrag festgelegt.

12. Gewährleistung

Die Verantwortung für die Auswahl und den Gebrauch der bestellten Waren sowie für die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden.

Wenn nichts anderes geregelt ist, gewährt BN auf der Hardware 12 Monate Garantie für Neuware und drei Monate für reparierte Hardware mit Beginn ab Versanddatum der Neuware bzw. reparierten Hardware. Während diesem Zeitraum verpflichtet sich BN, die vom Kunden während diesem Zeitraum gemeldeten Mängel zu beheben, indem sie die schadhaften oder unbrauchbaren Teile nach ihrer Wahl entweder ersetzt bzw. ersetzen lässt oder verbessert bzw. verbessern lässt. Jeder weitere den Wert der gelieferten Ware übersteigenden Anspruch des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz (weder für direkten noch für indirekten Schaden) und/oder auf Auflösung des Vertrages, ist wegbedungen. Auf Software sowie auf Leistungen aus Wartungsverträgen besteht kein Garantieanspruch.

Die Garantie wird nicht gewährt, wenn die Mängel durch äussere Einflüsse, zweckwidrige Benutzung, unrichtige Bedienung, mangelhafte Wartung, Manipulationen oder Reparaturversuche und vom Kunden zu vertretenden Gründen entstanden sind. Dies gilt auch für Hardware, welche eine Garantieverlängerung und Wartung haben.

Aufwendungen infolge ungerechtfertigter Gewährleistungsansprüche können in Rechnung gestellt werden.

13. Haftung

Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Schadenersatzanspruches haftet BN dem Kunden bei fehlerhafter Auftragserfüllung ausschliesslich für den direkt oder unmittelbar entstandenen Schaden nach Massgabe des Verschuldens, insbesondere bei Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht oder bei Nichtbeachtung massgebender Fachregeln. Die Haftung von BN ist betraglich auf CHF 1 Mio. beschränkt, es sei denn, es besteht ein weiterreichender Versicherungsschutz oder der geschädigte Kunde kann BN rechtsgenügend grobfahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen nachweisen.

Sonderfall Beratungs-und Engineeringleistungen: BN haftet ausschliesslich für den direkten oder unmittelbaren Vermögensschaden und nur bei grobfahrlässigem Tun oder Unterlassen. Die Haftung ist betraglich maximal bis zur Höhe des bezahlten Honorars beschränkt. Eine weitergehende Haftung von BN besteht nur, wenn der geschädigte Kunde BN rechtsgenügend grobfahrlässiges oder vorsätzliches Tun oder Unterlassen nachweisen kann.

Soweit die Haftung im Rahmen dieser AGBs rechtsgenügend ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und weiterer „Erfüllungshilfen“.

14. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen. Insbesondere zu berücksichtigen sind die schweizerischen (seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte), europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich selbständig über die einschlägigen Aussenhandelsvorschriften und Exportkontrollbestimmungen zu erkundigen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Aussenwirtschaftsbehörden vor einem Export der Produkte selbst einzuholen. Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis von BN, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Wird BN belangt, weil der Kunde für die von BN gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde BN dafür vollumfänglich schadlos zu halten.

15. Substitution und Erfüllungshilfen

BN ist zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten berechtigt, Hilfspersonen beizuziehen. BN haftet für die Tätigkeit dieser Hilfspersonen wie für eigenes Handeln.

16. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Angebote und Rabatte, vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit BN zu verwenden. Dokumente mit vertraulichen Daten und Informationen sind mit „VERTRAULICH“ bezeichnet.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen der BN mit dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der BN AG.

Ausgabe 2009-07